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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Matthias Wächter-Steip - Momentwerk Events, nachfolgend "Auftragnehmer".
Sie gelten für sämtliche vertrage im Bereich Eventplanung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

2. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

- Planung und Organisation von Veranstaltungen

- Koordination von Dienstleistern

- Betreuung am Veranstaltungstag

Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse (z.B.: Teilnehmerzahl, wirtschaftlicher Erfolg) wird nicht übernommen.

3. Vertragsabschluss

Ein vertrag kommt zustande durch:

- schriftliche Angebotsannahme

- oder ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber

4. Preise- und Zahlungsbedingungen

Alle preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise.

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Anzahlung nach Auftragsbestätigung
- Restzahlung vor oder nach dem Event gemäß Vereinbarung

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug Leistungen auszusetzen.

5. Stornobedingungen

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:
- bis 30 Tage vor dem Event: 30 % des Auftragswertes
- 29 - 14 Tage vor dem Event: 50 %
- 13 - 7 Tage vor dem Event: 75 %
- ab 6 Tage vor dem event: 100%

Bereits entstandene Fremdkosten (z.B.: Dienstleister, Location) sind zusätzlich zu ersetzen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

- alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Entscheidungen zeitgerecht zu treffen
- vereinbarte Termine einzuhalten

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu lasten des Auftragnehmers.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Für Leistungen von Drittanbietern (z.B.: Catering, Technik, Location) wird keine Haftung übernommen.

8. Höhere Gewalt

bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B.. Unwetter, behördliche Einschränkungen, Krankheit) besteht keine Haftung.
Bereits erbrachte leistungen sind dennoch zu vergüten.

9. Foto- und Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen entstandene Fotos für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Untersagung erfolgt.

10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

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